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3 Geschenk ,,Fassadengestaltung,,
Voraussetzung für diese Schenkung ist: Sie beauftragen uns Ihre Hausfassade – egal ob Neu- oder Altbau – in den ersten 4 Monaten des Jahres 2019 von uns mit neuen Anstrich auszustatten.
Mindestauftragswert: 10.000,– EUR zzgl. 19 % MwSt. Beauftragung bis spätestens 30. April 2019
Gilt für Bauseits vorhandenes Gerüst Evtl. Zusatzleistungen wie Verputzarbeiten, Klimafarbe usw. werden gesondert berechnet.
Wenn Sie sowieso renovieren wollen – warum nicht jetzt?!
Oder anders formuliert:
Wenn nicht jetzt – wann dann?! Nutzen Sie die Gelegenheit!
Rufen Sie uns an oder kommen Sie zum persönlichen Gespräch in unseren Beratungsbüro.Jetzt kostenloses Termin Vereinbaren
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Sparen Sie 20% extra durch einen einfachen Trick!
Der Staat macht Privathaushalten nach § 35a Absatz 2 EStG ein Geschenk. Wenn Sie Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen, können Sie 20% der Lohnkosten von der Einkommenssteuer absetzen (maximal 1.200 €). Darunter fallen auch Leistungen von Malern und Tapezierern. Wenn Sie also beispielsweise Ihre 120 m² Wohnung in weiß streichen lassen (Lohnkosten 600 €), schenkt Ihnen der Staat 120 €.