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Die Andymen Baugesellschaft GmbH, Am Hetgesborn 10 A-B, D 35510 Butzbach (nachfolgend kurz Auftragnehmer), bietet ihrem Auftraggeber einen Komplettservice für Malerarbeiten als auch Dienstleistungen für Böden an. Unter welchen Voraussetzungen der Auftragnehmer seine Leistungen anbietet und welche Leistungsinhalte hiervon im Einzelnen umfasst sind, wird durch den Kostenvoranschlag an den Auftraggeber und die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt.
1. Allgemeines
1.1. Von Seiten des Auftragnehmers ist niemand (Geschäftsführung, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen) berechtigt, mündliche Vereinbarungen zu treffen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
1.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die auszuführenden Malerarbeiten durch Fachkräfte durchzuführen. Der Auftragnehmer ist in diesem Rahmen berechtigt, Dritte und Erfüllungsgehilfen mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.
2. Vertragsschluss
2.1. Basierend auf den Angaben des Auftraggebers im Angebotsrechner des Auftragnehmers auf (zugänglich u.a. auf www.andymen.de) und durch Kommunikation mit dem Service des Auftragnehmers wird dem Auftraggeber ein unverbindlicher Kostenvoranschlag erstellt und zugeschickt.
2.2. Diese Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Dies gilt auch, wenn er dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat.
2.3. Ein Vertragsschluss über die angebotenen Leistungen des Auftragnehmers kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung (per Post, per E-Mail) des Kostenvoranschlags an den Auftragnehmer gesendet hat (nachfolgend kurz Auftragserteilung) und der Auftragnehmer diesen Kostenvoranschlag ausdrücklich angenommen (nachfolgend kurz Auftragsbestätigung) hat (per E-Mail, per Post). Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber gilt als verbindliches Vertragsangebot. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Die Frist zur Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer ändert sich im Falle einer Finanzierung gemäß Ziffer 10.
3. Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts, Rücktrittsrechte des Auftraggebers und des Auftragnehmers
3.1. Gesetzliches Widerrufsrecht
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
Widerrufsrecht: Der Auftraggeber hat das Recht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss, ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns,
Andymen Baugesellschaft GmbH, Am Hetgesborn 10 A-B, D 35510 Butzbach 
(Tel: +49 (0) 6033 746 28 54, E-Mail: info@andymen.de),
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folge des Widerrufs ist die Rückabwicklung des Vertrages.
3.2. Zusätzliches Rücktrittsrecht des Auftraggebers
Dem Auftraggeber steht neben dem Widerrufsrecht ein Rücktrittsrecht zu. Macht der Auftraggeber von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, kann der Auftragnehmer eine Entschädigung nach Maßgabe folgender Stornopauschale verlangen:
• bis zum 9. Arbeitstag vor Durchführung der Arbeiten: 3% der vereinbarten Bruttovergütung;
• ab dem 8. Arbeitstag bis zum 3. Arbeitstag vor Durchführung der Arbeiten: 30% der vereinbarten Bruttovergütung;
• ab dem 2. Arbeitstag bis zum 1. Arbeitstag vor Durchführung der Arbeiten: 50% der Bruttovergütung;
• am Tag der Durchführung der Arbeiten 80% der Bruttovergütung.
Bei den vorstehenden Regelungen handelt es sich jeweils um eine Entschädigungspauschale. Bei Bemessung der Pauschale hat der Auftragnehmer die aufgrund des Rücktritts gewöhnlich ersparten Aufwendungen berücksichtigt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis niedriger Kosten vorbehalten.
Ist es einem vom Auftragnehmer beauftragten Dritten nicht möglich, die Arbeiten fristgerecht auszuführen, so hat der Auftragnehmer dies umgehend dem Auftraggeber zu berichten. Der Auftraggeber kann in diesem Fall, ohne Angaben von Gründen, von dem Vertrag zurücktreten. Der Auftragnehmer muss in diesem Fall nur etwaige bereits geleistete Gegenleistungen des Auftraggebers erstatten.
3.3 Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat das Recht vom Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten, soweit der Auftragnehmer – ohne dies jeweils vertreten zu müssen – keine Kapazitäten für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen hat oder andere, bei Vertragsschluss nicht erkennbare Umstände vorliegen, die einen Rücktritt unter Berücksichtigung eines anerkennenswerten Interesses vom Auftragnehmer rechtfertigen, z.B. in Fällen höherer Gewalt, Krankheit, Streik und Naturkatastrophen. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall den Auftraggeber unverzüglich informieren und etwaige bereits geleistete Gegenleistungen des Auftraggebers erstatten. Der Auftragnehmer hat ferner das Recht vom Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten, soweit der Auftraggeber sich vertragswidrig verhalten hat, insbesondere wenn der Auftraggeber im Rahmen des Vertragsabschlusses schuldhaft falsche und/oder unvollständige Angaben gemacht hat.
Dem Auftragnehmer stehen weiterhin die Kündigungsrechte nach §§ 642, 643 BGB einschließlich der sich daran anknüpfenden Rechtsfolgen zu.
4. Durchführbarkeit
4.1. Der Auftraggeber erbringt alle nötigen Angaben (Ziffer 2.1.) nach besten Wissen und Gewissen richtig und vollständig. Sollte sich herausstellen, dass eine der Angaben schuldhaft unzutreffend ist und die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht zu den vereinbarten Konditionen oder insgesamt erbracht werden kann, steht dem Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Zudem kann es zu Mehrkosten kommen, welche vorab mit dem Auftraggeber abgesprochen werden.
4.2. Selbiges betrifft auch Umstände, die eine Durchführbarkeit der vereinbarten Leistung unmöglich machen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die örtlichen oder rechtlichen Gegebenheiten dem Ausführen der vertraglich vereinbarten Arbeiten inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen entgegenstehen.
5. Bestandteile des Vertrages, Aufmaß
5.1. Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag besteht ausschließlich aus den nachfolgenden Dokumenten:
•der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ohne Anlagen),
•der schriftlich bestätigte Kostenvoranschlag des Auftraggebers (= Auftragserteilung)
•der Angebotsannahme des Auftragnehmers (= Auftragsbestätigung des Auftragnehmers).
•der vorangegangene beidseitige E-Mailverkehr einschließlich der im Bedarfsfall beigefügten Bedenkenanmeldungen
5.2. Falls mehrere Kostenvoranschläge aufgrund von nötigen Änderungen erstellt und an den Auftraggeber versandt werden, so kann die Auftragserteilung immer nur auf dem Kostenvoranschlag des Auftragnehmers basieren, welcher vom Auftraggeber ausdrücklich angenommen wurde.
5.3. Die im Bedarfsfall versendeten Bedenkenanmeldungen werden bei Vertragsschluss Vertragsbestandteil ohne dass eine separate Gegenzeichnung oder Annahme seitens des Kunden nötig ist.
6. Auslegung des Vertrages
6.1. Der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag enthält eine abschließende und umfassende Beschreibung des Leistungsgegenstandes und geht allen anderen Dokumenten vor. Der Auftragnehmer übernimmt über die ausdrücklich im Vertrag geregelten Leistungen hinaus keine weitergehenden Leistungsverpflichtungen.
6.2. Als Grundlage dieses Vertrages gelten die Regelungen des BGB.
7. Aufmaß
7.1 Bei Bedarf kann seitens des Auftragnehmers vorab ein Aufmaß zur Konkretisierung der Vertragsbestandteile durchgeführt werden. Dies geschieht nur nach terminlicher Absprache und Einverständnis des Auftraggebers.
7.2 Die Ausführung des Aufmaßes ist für den Auftraggeber kostenlos.
7.3 Kann der vereinbarte Aufmaßtermin aufgrund Nichterscheinens des Auftraggebers vor Ort nicht durchgeführt werden, oder wird der Termin nicht mindestens 8 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, kann der Auftragnehmer eine Anfahrtspauschale als Entschädigung in Höhe von 29,00 € verlangen.
8. Pflichten des Auftragnehmers; Abnahme
8.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die vertraglich vereinbarten Arbeiten fachgerecht durch geschultes Personal durchzuführen.
8.2. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Abschluss der Tätigkeit Mängel geltend macht. Die Geltendmachung der Mängel muss spätestens drei Werktage nach Abschluss der durchgeführten Arbeiten erfolgen. Dies gilt nicht für verdeckte Mängel.
8.3 Im Falle einer mangelhaft erbrachten Arbeit des Auftragnehmers besitzt dieser zunächst das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung und damit zur Behebung des Mangels gegenüber dem Auftraggeber. Erst wenn die Nacherfüllung in drei Fällen gescheitert ist oder der Auftragnehmer die Nacherfüllung verweigert, kann der Auftraggeber weitergehende Rechte wie Rücktritt oder Schadensersatz geltend machen. Der Auftraggeber kann eine Nacherfüllung durch denselben Mitarbeiter nicht verweigern. Darüber hinaus gelten bei Mängelansprüchen die Regelungen des VOB/B und VOB/C.
9. Pflichten des Auftraggebers
9.1. Spätestens mit der Übersendung der Auftragserteilung hat der Auftraggeber den Auftragnehmer über Umstände zu informieren, die nach seiner Sicht die Ausführung der vertraglich vereinbarten Arbeiten erschweren könnten oder sich der Umfang der Arbeiten verändert. Hierzu zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, der Umfang des und der Zugang zum betroffenen Objekt, in welchem die Arbeiten durchgeführt werden sollen.
9.2. Kosten, die aus einer fehlerhaften oder unterbliebenen Mitteilung oder einem anderweitigen Verstoß gegen eine der Pflichten des Auftraggebers entstehen, sind vorbehaltlich der Haftung nach Ziffer 14 vom Auftraggeber zu tragen.
10. Termine, Verzug
10.1. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt zu dem vertraglich vereinbarten Datum. Die Parteien stellen jedoch klar, dass mit der Setzung eines Termins kein absolutes Fixgeschäft vereinbart wurde.
10.2. Kann der vereinbarte Ausführungstermin der Arbeiten nach Anfahrt des Auftragnehmers aufgrund des Auftraggebers vor Ort nicht durchgeführt werden, kann der Auftragnehmer eine Anfahrtspauschale als Entschädigung in Höhe von 79,00 € verlangen.
10.3. Treten vom Auftragnehmer oder seinen Vorlieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Streik und Aussperrung, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verschieben sich angegebene Termine entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die er im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen.
10.4. Der Eintritt des Verzugs des Auftragnehmers bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Anspruch auf Verzugsentschädigung entsteht nur, wenn (und soweit der Auftraggeber nachweist, dass) die Verzögerung vom Auftragnehmer, seinen Mitarbeitern, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen oder seinen Vorlieferanten zu vertreten ist. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Auftraggeber pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,2% des Nettopreises (Liefer-/Auftragswert), insgesamt jedoch höchstens 2% des Auftragswerts. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftraggeber gar kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
10.5. Die Rechte des Auftraggebers gem. Ziffer 11 und die gesetzlichen Rechte des Auftragnehmers insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
11. Beschaffenheitsmerkmale, Mängelansprüche; Verjährung
11.1. Für die Rechte des Auftraggebers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderleistung sowie unsachgemäße Leistung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.
11.2. Grundlage der Mängelhaftung ist der vereinbarte Leistungsumfang. Als Vereinbarung über den Leistungsumfang gelten alle Beschreibungen, die Gegenstand des Vertrages sind.
11.3. Soweit die Leistung nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt der Auftragnehmer jedoch keine Haftung.
11.4. Ist die geleistete Malerarbeit mangelhaft, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die zur Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, das beanstandete Objekt zu Prüfzwecken zugänglich zu machen. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt der Auftragnehmer, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Auftraggebers als unberechtigt heraus, kann der Auftragnehmer die hieraus entstandenen Kosten vom Auftraggeber ersetzt verlangen. Neben der gesetzlichen Regelung in § 637 BGB hat der Auftraggeber in dringenden Fällen, z.B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist der Auftragnehmer unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn der Auftragnehmer berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.
11.5. Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit hier nichts anderes geregelt wurde.
11.6. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 14 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
12. Haftung
12.1. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, haftet der Auftragnehmer auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht leitender Erfüllungsgehilfen haftet der Auftragnehmer jedoch nur, wenn er eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt.
12.2. Der Auftragnehmer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind solche Verpflichtungen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftragnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
12.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
13. Preise und Zahlungsbedingungen
13.1. Die Preise des Auftragnehmers gelten für den in der Auftragsbestätigung bestätigten Leistungsumfang. Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
13.2. Die Rechnung wird innerhalb von 7 Tagen ohne Skontoabzug fällig. 30% des Rechnungsbetrages sind unmittelbar nach Annahme des verbindlichen Angebots fällig und dienen der Deckung von Kosten, die vor Beginn des Auftrags anfallen, zum Beispiel der Materialbeschaffung. Die verbleibende Rechnungssumme ist nach Fertigstellung der Arbeiten zu zahlen.
13.3. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Zinsschaden entstanden ist. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
13.4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht, soweit es sich dabei um Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag des Auftraggebers handelt.
13.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen vollständige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind (z.B. ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens).
13.6. Im Falle einer Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag wird der Auftragnehmer eine von ihm rechtswirksam unterzeichnete Original-Abtretungsanzeige an den Auftraggeber schicken, aus der sich Name, Anschrift und Kontoverbindung des neuen Gläubigers, die Höhe der abgetretenen Forderung und das Datum der Abtretung ergeben. Ohne vollständige Einhaltung dieser Pflicht ist der Auftraggeber weiterhin zur Zahlung an den Auftragnehmer berechtigt.
13.7. Sofern mit dem Kunden vereinbart wurde, dass vom Auftraggeber vorhandene Materialien verwendet werden, vor Ort jedoch vom Auftragnehmer festgestellt wird, dass diese Materialien nicht vorhanden/ nicht funktionstüchtig sind, ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, die Kosten für die Beschaffung neuer Materialien in Rechnung zu stellen.
14. Finanzierung
14.1 Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit dem Auftraggeber verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten als Zahlungsmöglichkeit anzubieten. Hier kommt bei erfolgreichem Abschluss der entsprechende Darlehensvertrag des Auftraggebers mit der Kredit gewährenden Bank zustande. Der Auftragnehmer wird hierbei nicht Vertragspartner des Auftraggebers.
14.2. Der Auftraggeber stellt den Darlehensantrag für eine Finanzierung bei der jeweils in Frage kommenden Bank. Die Entscheidung bezüglich des Darlehensantrags obliegt ausschließlich der jeweiligen Bank.
14.3. Der Auftragnehmer reserviert die Auftragserteilung bis zu einer endgültigen Kreditzusage der Bank.
14.4. Wird die Finanzierungsanfrage von der Bank vorläufig abgelehnt, kann der Auftraggeber eine andere Zahlungsmöglichkeit wählen. Lehnt die Bank die Finanzierungsanfrage des Auftraggebers endgültig ab, wird der Auftragnehmer die Auftragserteilung des Auftraggebers nicht bestätigen, so dass kein Vertrag zustande kommt. Es sei denn der Auftraggeber leistet eine Vorauszahlung von 100% des vereinbarten Preises.
15. Eigentumsvorbehalt
Das Objekt (z.B Wohnung / Haus des Auftraggebers) bleibt Eigentum des Auftraggebers. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pflichtverletzungen des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt berechtigt.
16. Datenschutz
16.1. Andymen Baugesellschaft GmbH beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie für Internetdienstleistungen das Telemediengesetz (TMG).
16.2. Andymen Baugesellschaft GmbH ist im Rahmen der Vertragserfüllung berechtigt, die erhobenen Kundendaten zur Erfüllung des Geschäftszweckes elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten, soweit schützenswerte Belange des Kunden dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Kundendaten werden nur dann für Beratung, Werbung oder Marktforschung genutzt, wenn der Kunde darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann im Rahmen der Kundenbeziehung Mitteilungen zu den oben genannten Zwecken telefonisch oder per E-Mail an den Kunden versendet werden. Der Kunde kann dieser Nutzung gegenüber Andymen Baugesellschaft GmbH jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen.
16.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber abzugeben sind (also z.B. Abnahmen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Es wird dabei klargestellt, dass insbesondere ein elektronisches Abnahmeprotokoll, welches mit einem tragbaren Endgerät (z.B. Tablet-PC) erstellt und vom Auftraggeber unterzeichnet wird, dem vorgenannten Textformerfordernis genügt.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Vertragssprache ist deutsch.
17.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.3. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist oder über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt. Diese Gerichtsstandswahl greift nicht für Verbraucher.
17.4. Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Willen der Vertragsparteien so nahe wie möglich kommt. Entsprechendes gilt, soweit der Vertrag eine von beiden Parteien nicht gewollte Lücke aufweist.
17.5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber dem Auftragnehmer gegenüber abzugeben sind (also z.B. Abnahmen, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Es wird dabei klargestellt, dass insbesondere ein elektronisches Abnahmeprotokoll, welches mit einem tragbaren Endgerät (z.B. Tablet-PC) erstellt und vom Auftraggeber unterzeichnet wird, dem vorgenannten Textformerfordernis genügt.

Datum Änderung 30.04.2024

 

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