Wir rechnen auch heute noch nach Stunden ab — aber nur, wenn vorher klar ist, wie viel Zeit die Arbeit braucht. Ohne diese Klarheit wird Stundenlohn zum Streitthema. Und Schwarzarbeit macht es nicht besser.
Kurz gesagt: Stundenlohn funktioniert nur bei klar geschätztem Aufwand. Ohne das wird es ein Katz-und-Maus-Spiel. Schwarzarbeit spart Geld, bis etwas schiefgeht — dann zahlt der Kunde doppelt und ist rechtlich mit im Risiko.
Wann Stundenlohn bei uns funktioniert
Bei klar abgrenzbaren Arbeiten rechnen wir nach Stunden ab. Der Aufwand ist vorher einschätzbar. Beide Seiten wissen, woran sie sind.
Konkret heißt das: Vorher wird schriftlich festgehalten, was gemacht wird und wie viele Stunden dafür realistisch angesetzt sind. Der Kunde bekommt einen Stundenzettel, keine Überraschung auf der Rechnung. Weicht der tatsächliche Aufwand stark ab, sprechen wir das an, bevor weitergearbeitet wird — nicht erst danach.
Das Katz-und-Maus-Spiel ohne klaren Rahmen
Ist der Aufwand nicht klar, kippt das schnell. Hat wirklich die ganze Zeit gearbeitet? Oder Pause gemacht, mit dem Nachbarn gesprochen, nochmal losgefahren, weil was gefehlt hat?
Das Misstrauen geht in beide Richtungen. Der Kunde zweifelt an den Stunden. Der Handwerker fühlt sich kontrolliert. Deshalb rechnen wir bei allem, was sich nicht klar abschätzen lässt, mit Festpreis nach Aufmaß ab.
Warum wir von Schwarzarbeit abraten
Manche Kunden entscheiden sich für den günstigeren Preis ohne Rechnung. Was wir davon mitbekommen: Jemand war da, hat etwas gemacht, und als etwas nicht passte, war keiner mehr erreichbar. Fehler mussten auf eigene Kosten wieder ausgebessert werden.
Lohnt sich das? Wer ein hohes Risiko eingehen will — vielleicht. Wer sein Geschäft sauber führen will, dem raten wir ab.
- Schwarzarbeit ist eine Ordnungswidrigkeit. Nicht nur für den, der arbeitet — auch für den Auftraggeber.
- Wird es bekannt, droht ein Bußgeld vom Finanzamt. Bis zu 50.000 Euro nach §1 SchwarzArbG.
- Passiert ein Schaden, haftet der Kunde selbst. Keine Betriebshaftpflicht, kein Ansprechpartner, keine Gewährleistung.
Der legale Weg rechnet sich auch steuerlich
Was bei der Rechnung oft übersehen wird: Über §35a EStG lassen sich 20 % der Lohnkosten, bis zu 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuer absetzen. Das gilt nur mit ordentlicher Rechnung und Überweisung, nicht bei Barzahlung ohne Beleg.
Rechnet man das gegen den vermeintlichen Preisvorteil von Schwarzarbeit, bleibt vom Sparpotenzial oft wenig übrig — ohne das Risiko mit einzurechnen.
Festpreis statt Stundenzählen
Kostenloses Aufmaß vor Ort, schriftliches Angebot mit Festpreis. Rechnung, Gewährleistung und Betriebshaftpflicht inklusive.
Jetzt Angebot anfordernWeiterlesen: Schwarzarbeit beim Maler erkennen — 8 Warnsignale · Angebotspreis oder Stundenlohn — was ist wirklich besser?
Häufige Fragen zu Stundenlohn und Schwarzarbeit
Rechnet Andymen nach Stundenlohn ab?
Ja, aber nur bei Arbeiten mit klar abschätzbarem Aufwand. Steht der Aufwand vorher nicht fest, arbeiten wir mit Festpreis nach Aufmaß statt mit Stundenlohn.
Warum ist Stundenlohn ohne klaren Rahmen problematisch?
Ohne klar geschätzten Aufwand wird Stundenlohn schnell zum Streitthema: Hat wirklich die ganze Zeit gearbeitet, oder gab es Pausen, ein Gespräch mit dem Nachbarn, eine zusätzliche Fahrt? Das Misstrauen geht in beide Richtungen — Kunde und Handwerker.
Was sind die Risiken von Schwarzarbeit für Kunden?
Wenn etwas nicht passt, ist oft niemand mehr erreichbar. Fehler müssen auf eigene Kosten ausgebessert werden. Es gibt keine Gewährleistung und keine Betriebshaftpflicht, die bei Schäden einspringt.
Ist Schwarzarbeit auch für den Auftraggeber strafbar?
Ja. Wer wissentlich Schwarzarbeit beauftragt, begeht nach §1 Abs. 2 SchwarzArbG eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld beträgt bis zu 50.000 Euro — das Risiko trifft nicht nur den, der arbeitet, sondern auch den, der beauftragt.
Wie bekomme ich bei Andymen ein verbindliches Angebot?
Über ein kostenloses Aufmaß vor Ort. Danach gibt es ein schriftliches Angebot mit Festpreis — mit Rechnung, Gewährleistung und Betriebshaftpflicht.
Kann ich Malerarbeiten von der Steuer absetzen?
Ja, über §35a EStG lassen sich 20 % der Lohnkosten, bis zu 1.200 Euro im Jahr, direkt von der Steuer absetzen. Voraussetzung: eine ordentliche Rechnung und die Zahlung per Überweisung, nicht bar ohne Beleg.
Festpreis-Angebot statt Stundenlohn anfragen
Unser Team meldet sich persönlich zurück und vereinbart bei Bedarf ein kostenloses Aufmaß vor Ort.