Pflegegrad 1: Zahlt die Pflegekasse das Streichen der Wohnung?
Ja — unter bestimmten Bedingungen. Schon ab Pflegegrad 1 übernimmt die Pflegekasse bis zu 4.180 € pro Maßnahme für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 SGB XI (Stand 2026). Malerarbeiten zählen dazu, wenn sie die Pflegesituation verbessern — etwa Kontrast-Anstriche bei Demenz oder Sehschwäche, emissionsarme Farben bei Atemwegserkrankungen oder das Streichen nach einem pflegegerechten Umbau. Ein reiner Schönheitsanstrich wird dagegen nicht bezahlt. Wir erklären, was genau übernommen wird und wie der Antrag funktioniert.
Was ist der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Die Pflegeversicherung bezuschusst Umbauten und Anpassungen, die die häusliche Pflege ermöglichen, erleichtern oder die Selbstständigkeit erhalten. Die wichtigsten Fakten:
- Bis zu 4.180 € je Gesamtmaßnahme — seit 1. Januar 2025 (vorher 4.000 €)
- Ab Pflegegrad 1 — der niedrigste Pflegegrad reicht bereits aus
- Kein Darlehen, kein Eigenanteil-Zwang: echter Zuschuss, bei Erwachsenen ohne Eigenbeteiligung
- Mehrere Pflegebedürftige im Haushalt: bis zu 4 × 4.180 € = 16.720 €
- Mieter und Eigentümer können den Zuschuss gleichermaßen beantragen (Mieter brauchen die Zustimmung des Vermieters für bauliche Änderungen)
Wann zählen Malerarbeiten zur wohnumfeldverbessernden Maßnahme?
Kontrastreiche Wandgestaltung bei Demenz oder Sehschwäche
Der häufigste anerkannte Fall: Menschen mit Demenz oder stark eingeschränktem Sehvermögen orientieren sich über Farbkontraste. Türen, Handläufe und Treppenkanten farblich abgesetzt, Wände in beruhigenden, klar unterscheidbaren Tönen — das ist eine anerkannte Orientierungshilfe und damit förderfähig.
Malerarbeiten nach pflegegerechtem Umbau
Wird das Bad zur bodengleichen Dusche umgebaut, eine Tür verbreitert oder ein Treppenlift montiert, gehören die anschließenden Maler- und Spachtelarbeiten zur Gesamtmaßnahme — und laufen mit über den Zuschuss.
Schadstoffarme Anstriche bei Atemwegserkrankungen und Allergien
Bei ärztlich attestierter Erkrankung kann ein Anstrich mit emissionsarmen, lösemittelfreien Farben als gesundheitlich notwendige Anpassung anerkannt werden. Wir arbeiten hier mit zertifizierten Produkten von Brillux und Caparol.
Was die Pflegekasse NICHT zahlt
- Reine Schönheitsreparaturen ("die Wohnung soll mal wieder frisch aussehen")
- Streichen beim Auszug oder für die Vermietung
- Maßnahmen, die vor der Bewilligung begonnen wurden — der Antrag muss vor Beginn gestellt sein
So beantragen Sie den Zuschuss — in 5 Schritten
1. Pflegekasse anrufen
Die Pflegekasse sitzt bei der Krankenkasse des Pflegebedürftigen. Kurz schildern, was geplant ist — viele Kassen schicken direkt das passende Formular.
2. Begründung sammeln
Je besser der Pflegebezug belegt ist, desto reibungsloser die Bewilligung: ärztliches Attest, Empfehlung des Pflegedienstes oder der Wohnberatungsstelle beilegen.
3. Kostenvoranschlag einholen
Die Kasse braucht einen konkreten Kostenvoranschlag vom Fachbetrieb. Wir erstellen ihn nach Besichtigung — als schriftlich festgehaltener Angebotspreis, der später exakt auf der Rechnung steht.
4. Antrag stellen und Bewilligung abwarten
Erst nach der schriftlichen Bewilligung darf die Arbeit beginnen. Vorher begonnene Maßnahmen werden grundsätzlich nicht erstattet.
5. Rechnung einreichen
Nach Abschluss geht die Rechnung an die Pflegekasse — je nach Kasse direkt vom Betrieb oder über Sie als Erstattung.
Was kostet das Streichen — und was bleibt nach dem Zuschuss?
| Leistung | Angebotspreis Andymen | Nach Zuschuss (max. 4.180 €) |
|---|---|---|
| Wohnung komplett streichen | ab 1.599 € | 0 € möglich |
| Kontrast-Gestaltung Flur + Bad + Treppe | ca. 900–1.800 € | 0 € möglich |
| EFH innen komplett | ab 3.999 € | ab 0 € möglich |
Voraussetzung: Die Maßnahme ist als wohnumfeldverbessernd anerkannt. Über die Bewilligung entscheidet allein die Pflegekasse. Stand Juni 2026, ohne Gewähr.
Auch ohne Anerkennung: der Entlastungsbetrag
Wird das Streichen nicht als Umbaumaßnahme anerkannt, gibt es bei Pflegegrad 1 noch den Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (2026). Er ist für Alltagshilfen gedacht und kann sich ansparen — ob er für Renovierungsarbeiten einsetzbar ist, regeln die Bundesländer und Kassen unterschiedlich. Fragen kostet nichts: ein Anruf bei der Pflegekasse klärt beide Wege in einem Gespräch.
Häufige Fragen
Zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 das Wohnung streichen?
Ja, wenn das Streichen Teil einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme ist — z. B. Kontrast-Anstrich bei Demenz oder Malerarbeiten nach Badumbau. Dann gibt es bis zu 4.180 € Zuschuss. Reine Schönheitsanstriche werden nicht übernommen.
Muss der Antrag vor dem Streichen gestellt werden?
Ja, zwingend. Die Pflegekasse erstattet nur Maßnahmen, die sie vor Beginn bewilligt hat. Erst Kostenvoranschlag und Antrag, dann Bewilligung, dann Pinsel.
Gilt der Zuschuss auch für Mieter?
Ja. Mieter brauchen für bauliche Veränderungen die Zustimmung des Vermieters, der Zuschuss selbst steht ihnen genauso zu wie Eigentümern.
Hilft Andymen beim Antrag?
Wir erstellen den Kostenvoranschlag kostenlos, formulieren die Maßnahme pflegekassen-tauglich und liefern alle Unterlagen, die die Kasse sehen will. Anruf genügt: 06033 7462854.
Kein Aufwand für Sie. Keiner.
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